Fluchttür
Bei der Planung eines Gebäudes muss auch der Notfall berücksichtigt werden. In Krisensituationen, z.B. bei Bränden, muss gefährdeten Menschen das rasche Flüchten möglich sein. Daher gibt es Fluchtwege und Fluchttüren.
Diese müssen in Fluchtrichtung (also von innen nach außen) jederzeit zu öffnen sein – selbst wenn sie versperrt sind. Die Regeln dazu sind in einem Normenpaket (EN 179 – Notausgangsverschlüsse, EN 1125 – Paniktürverschlüsse und EN 13637 – Elektrische Verriegelung von Türen in Fluchtwegen, d.h. Fluchtwegsicherungen) zusammengefasst.
Keine leichte Lektüre, aber ganz wichtig. Denn Menschen müssen Vorrang haben.
